Einreisebestimmungen
Mexiko
Übersicht
- Einreise: Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate Restgültigkeit), Visumfrei bis 180 Tage für Touristen
- Dokumente: Reisepass, Aufenthaltstitel (falls vorhanden), ggf. Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple, FMM)
- Zoll: Deklarationspflicht bei größeren Bargeldsummen (über 10.000 USD), verschärfte Kontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren
- Minderjährige: Erlaubnis und Dokumente der nicht mitreisenden Eltern dringend empfohlen
- Fahrzeug: Befristete Einfuhrgenehmigung (Kaution erforderlich)
- Haustiere: Vorgaben des Servicio Nacional de Sanidad (SENASICA) beachten
Damit alles reibungslos bei Ihrer Einreise nach Mexiko verläuft, sollten Sie sich vorab über die Zollbestimmungen Mexiko, die Import- und Exportvorschriften sowie alle Einfuhrbestimmungen informieren. Achten Sie auf gültige Reisedokumente für Mexiko mit ausreichender Passgültigkeit und prüfen Sie, ob ein Visum für Mexiko erforderlich ist. Bei bestimmten Vorhaben wie einem Praktikum oder Working-Holiday benötigen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel oder eine Aufenthaltserlaubnis. Planen Sie eine Reise mit Fahrzeug oder eine Haustiereinfuhr, gelten dafür jeweils spezielle Vorgaben, die Sie unbedingt vorab klären sollten. Gerade bei einer Minderjährige Reise ist es ratsam, rechtzeitig zusätzliche Dokumente zu organisieren. Ob die Touristenkarte FMM benötigt wird oder Ausfuhrbeschränkungen zu beachten sind – wer sich im Vorfeld umfassend informiert, kann seinen Aufenthalt in Mexiko von Anfang an entspannt genießen.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
- Gültigkeit: Reisepass mindestens sechs Monate ab Einreise.
- Mögliche Dokumente:
- Reisepass (auch vorläufig)
- Kinderreisepass
- Nicht zulässig:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
Visum
- Visumsfreiheit: Deutsche Staatsangehörige benötigen für Urlaub, Transit oder geschäftliche Zwecke bis max. 180 Tage kein Visum.
- Beschäftigung: Bezahlte Tätigkeiten (inkl. Trinkgeldannahme) sind in dieser Zeit nicht erlaubt.
- Aufenthaltszweck ändern: Nach Einreise ist es nicht möglich, einen anderen Aufenthaltstitel (z.B. für Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Hinweis: Detaillierte Informationen erhalten Sie bei den mexikanischen Auslandsvertretungen oder dem Instituto Nacional de Migración (INM).
Einreise auf dem Luftweg
Seit 2024 muss keine Touristenkarte FMM mehr (im Flugzeug) ausgefüllt und bei den Grenzbeamten vorgelegt werden.
- Keine Touristenkarte (FMM) mehr erforderlich bei Ankunft über bestimmte Flughäfen (Cancún, Mexiko-Stadt, San José del Cabo, Guadalajara, Puerto Vallarta).
- Automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) möglich für volljährige deutsche Touristen mit biometrischem Pass (mind. 6 Monate Restgültigkeit).
- Persönliche Vorsprache: Minderjährige, Personen ohne biometrischen Pass und mit anderem Aufenthaltszweck müssen beim Grenzbeamten vorsprechen und erhalten dort den Einreisestempel.
- Aufenthaltsdauer: Kein garantierter Anspruch auf 180 Tage; die gewährte Zeit wird bei Einreise festgelegt.
Wichtig:
- Bei Unklarheiten zur Einreisedauer wenden Sie sich umgehend an das Instituto Nacional de Migración (INM).
- Verlängerung der Aufenthaltsdauer (bis maximal 180 Tage) ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Einreise auf dem Landweg
- Touristenkarte: Notwendig, auch wenn Beamte an der Grenze nicht immer darauf hinweisen.
- Erhalt der FMM:
- Elektronisch vorab oder
- Persönlich bei einem INM-Büro (Gebühr in MXN).
- Gültigkeitszeitraum wird eingestempelt. Das Dokument muss bis zur Ausreise mitgeführt werden.
Visum vor der Einreise
- Längerer Aufenthalt oder Erwerbstätigkeit:
- Vorab Kontakt mit der mexikanischen Botschaft in Berlin oder dem mexikanischen Generalkonsulat in Frankfurt aufnehmen.
- Working-Holiday: Visumsfrei nicht gestattet in Mexiko.
- Praktikum: Schon die Annahme von Trinkgeldern gilt als Einkommen/Erwerbstätigkeit und erfordert eine Genehmigung.
Freiwilligendienste in Mexiko
Es wird empfohlen Freiwilligendienste möglichst über Programme wie „kulturweit“, „weltwärts“ oder „IJFD“ zu planen.
Ausweispflicht
- Bei Kontrollen: Ausweis und Nachweis über die Aufenthaltserlaubnis (z.B. Einreisestempel, Touristenkarte oder Aufenthaltstitel) vorzeigen.
- Kopie mitführen: Empfehlenswert, um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden.
Minderjährige
- Reiseerlaubnis: Alleinreisende oder in Begleitung nur eines Elternteils sollten eine Einverständniserklärung sowie Kopien der Ausweise der nicht mitreisenden Elternteile mitführen.
- Ausreise: Bei Wohnsitz in Mexiko und für mexikanische (Doppel-)Staatsangehörige ist eine notarielle Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich, sofern diese nicht begleiten.
Ausnahme: Minderjährige im Touristenstatus benötigen diese Zustimmung für die Ausreise nicht.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Deklarationspflicht
- Bargeld: Beträge über 10.000 USD müssen bei Einreise deklariert werden.
- Höchstgrenze: Ausfuhr der Landeswährung (Peso) und von Fremdwährung ist auf den deklarierten Betrag bzw. max. 10.000 USD beschränkt.
Verbotene Ausfuhr
- Gold (außer Goldschmuck),
- Antiquitäten und archäologische Fundstücke,
- Kakteen, Korallen und geschützte Tiere.
Bei der Ausreise erfolgen Kontrollen zur Drogenbekämpfung – deklarieren Sie alles korrekt, um Probleme zu vermeiden.
Einreise mit dem Kfz
- Vorab-Genehmigung: Befristete Einfuhrgenehmigung bei Banjercito.
- Kaution: Wird nach Verlassen des Fahrzeugs aus Mexiko zurückerstattet.
Tiere
- Zuständige Behörde: Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA).
- Informationen: Zu aktuellen Kosten und Anforderungen für Ein- und Ausfuhr von Haustieren siehe Webseiten von SENASICA oder der mexikanischen Auslandsvertretungen.
Wichtig
- Rechtsverbindliche Informationen: Nur bei den Botschaften und Konsulaten Ihres Ziellandes einholen.
- Deutscher Zoll: Informiert über geltende Bestimmungen bei Rückreise nach Deutschland.
Für eine reibungslose Einreise nach Mexiko sollten deutsche Staatsangehörige auf gültige und unbeschädigte Reisedokumente achten, rechtzeitig eventuelle Visa oder Genehmigungen einholen und sich an die strengen Zoll- sowie Einfuhrbestimmungen halten. Gerade bei längeren Aufenthalten, Praktika oder Freiwilligendiensten lohnt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den mexikanischen Auslandsvertretungen. Achten Sie zudem stets auf die Einhaltung der vor Ort gewährten Aufenthaltsdauer und führen Sie die entsprechenden Dokumente (z.B. Stempel, Touristenkarte) jederzeit mit.